Nachsorge

Wochenbettbetreuung:
Das Wochenbett beginnt mit der Geburt Ihres Kindes und dauert 8 Wochen. Mit der Geburt Ihres Kindes beginnt eine wundervolle Zeit welche von vielen Veränderungen und starken Gefühlen geprägt ist.
In dieser neuen Lebensphase möchte ich Sie einfühlsam und kompetent unterstützen sich ins neue Familienleben einzufinden.
Ich besuche Sie bereits täglich im Krankenhaus und wenn es nach Hause geht komme ich Sie auch dort anfangs täglich und wenn sie sich an die neue Situation gewöhnt haben in von Ihnen gewählten Abständen besuchen.
Bei meinen Besuchen kontrolliere ich die Rückbildungsvorgänge Ihres Körpers sowie dessen Heilungsprozesse, gebe Ihnen Stillanleitung, helfe bei Stillproblemen und stehe Ihnen bei allen Fragen rund ums Wochenbett zur Verfügung. Des weiteren achte ich auf das Trinkverhalten ihres Kindes, die Abheilung des Bauchnabels, gebe Tipp´s rund um die Säuglingspflege und achte auf den Gewichtsverlauf ihres Baby´s usw..
Sie haben in den ersten 8 Wochen bis zum Ablauf der Stillzeit Anspruch auf Hebammenbetreunung. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.

Stillberatung:
Während der gesamten Stillzeit stehe ich Ihnen gerne bei Fragen zur Seite, gebe Ihnen wertvolle Tipps und helfe Ihnen bei Stillschwierigkeiten. Auch wenn es ans abstillen geht können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen.

Beikostberatung:
In Sachen Ernährung des Baby´s ergeben sich häufig viele Fragen. Gerade bei der Einführung der B(r)eikost sind diese bei mir herzlich willkommen. Ich gebe Ihnen fachliche Informationen wie man die Beikost einführt und zubereiten sollte. Dabei unterstütze ich sie individuell in Ihrer gewohnten Umgebung.

Rückbildunggymnastik:
Wieder fit werden nach der Schwangerschaft. Die Schwangerschaft und Geburt fordern vom Körper wahre Höchstleistungen. Deswegen ist es danach umso wichtiger, mit gezielten Übungen die Muskulatur zu stärken, sowie die Haut wieder zu straffen. Ein ganz wichtiger Bestandteil des Kurses ist die Beckenbodengymnastik. Der Kurs beginnt 6 Wochen nach der Geburt und kann mit Kind besucht werden. Und wird von der Krankenkasse übernommen.

Rückbildungsgymnastik